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Überlassungsvertrag noch 2022?

In den Medien wurde in den vergangenenen Wochen in unterschiedlicher Qualität über eine mutmaßlich höhere Steuer ab 2023 bei der Übertragung von Immobilien sehr intensiv berichtet, beispielsweise auf focus.de.

Wichtig ist: Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen und lassen Sie sich beraten! Ob es tatsächlich zu einer (höheren) Besteuerung kommt, hängt von verschiedenen Punkten ab, die geprüft werden müssen (z.B. mutmaßlicher Wert der Immobilie, vorbehaltener Nießbrauch/Wohnrecht, Zahl der begünstigten Kinder, Beteiligungsverhältnis an der Immobilie etc.).

Wenn die Prüfung tatsächlich zum Ergebnis führt, dass eine Übertragung noch in diesem Jahr sinnvoll ist, können wir in der Regel eine Beurkundung noch in diesem Jahr ermöglichen.
Sie können sich dann mit uns per E-Mail oder telefonisch in Verbindung setzen!

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns

Telefon: 030 / 883 70 -39
Notar Christoph Wölki: kontakt@anwalt-berlin.net

Formular zum Überlassungsvertrag

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