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Werkvertragsrecht

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen.

Derartige Auseinandersetzungen sind in verschiedenen Variationen denkbar, beispielsweise: Mängel am Bau, Zahlungsverzug des Bauherren, Mängel der Vertragsgestaltung (VOB-Verträge). In sämtlichen Konstellationen kann sich in jedem Stadium Bedarf für eine anwaltliche Vertretung ergeben.

Hier sind Zahlungsklagen oft notwendig, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Oft werden Mängel am Bau beispielsweise nur behauptet, um die Schlusskostenrechnungen zu senken. Nach erfolgreicher gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche sind schnelle Vollstreckungsmaßnahmen angezeigt, die unsere Vollstreckungsabteilung für Sie selbstverständlich übernimmt.

Um einen Überblick über das Kostenrisiko zu haben, treffen wir mit Ihnen in diesem Zusammenhang gerne Honorarvereinbarungen, die wir im Einzelnen mit Ihnen erörtern werden.

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Coronavirus (COVID-19)

Unser Kanzlei-Betrieb findet trotz der aktuellen Lage wie gewohnt und mit angepassten Hygiene-Maßnahmen statt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für telefonische Beratungen und Auskünfte unter 030 / 883 70 -30 oder per E-Mail unter kanzlei@anwalt-berlin.net zur Verfügung.

Beurkundungen im Notariat können im Einzelfall auch durch Urkundsbeteiligte nachgenehmigt werden.

Hierzu können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.