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Als Notare gestal­ten und beur­kun­den wir Erwerbs­ver­träge für Immo­bi­lien ( Grund­stü­cke oder Woh­nungs-/ Teil­ei­gen­tum) mit ihren damit zusammenhängenden Themen im Rahmen der Grundstücksfinanzierung, gesell­schafts­recht­li­chen Ver­träge etc. Wir stimmen die Vertragsentwürfe mit Ihnen ab und arbeiten Änderungswünsche ein.

Wir beurkunden Auf­tei­lun­gen nach dem WEG und Bau­trä­ger­ver­träge.

Natürlich unterstützen wir in unklaren Situationen des Grundbuchs, wenn beispielsweise die Erbfolge erst noch zu ermitteln ist, und beschaffen die notwendigen Erbscheine, das europäische Nachlasszeugnis oder beglaubigte Abschriften von Testamenten mit Eröffnungsprotokoll.

Unsere Beurkundungstätigkeit  im Gesell­schafts­recht findet in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen statt (z.B. GmbH-Gründung, Kapitalerhöhung, Abtretung von Geschäftsanteilen etc.).

Wir beurkunden außerdem schwerpunktmäßig Testamente und Erbverträge und beraten zur sinnvollen Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen.

Selbstverständlich können in gleichem Maße Eheverträge mit ihren Themen Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. beurkundet werden.

Sie können mit uns telefonisch, per E-Mail oder in persönlichen Vorbesprechungen Kontakt aufnehmen, je nachdem, was für Sie die beste Vorgehensweise ist. Sie können sich auf zügige und kompetente Arbeit verlassen.

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Coronavirus (COVID-19)

Unser Kanzlei-Betrieb findet trotz der aktuellen Lage wie gewohnt und mit angepassten Hygiene-Maßnahmen statt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für telefonische Beratungen und Auskünfte unter 030 / 883 70 -30 oder per E-Mail unter kanzlei@anwalt-berlin.net zur Verfügung.

Beurkundungen im Notariat können im Einzelfall auch durch Urkundsbeteiligte nachgenehmigt werden.

Hierzu können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.