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Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie ein Testament errichten möchten. Ohne Testament tritt im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann durchaus Ihrem Willen entsprechen. Es ist aber ebenso möglich, dass Sie ganz andere Vorstellungen haben. Ein häufiger Irrtum ist beispielsweise, dass kinderlose Ehepaare oft meinen, dass Sie sich bei gesetzlicher Erbfolge allein beerben. Dies ist aber nicht der Fall! Vielmehr erben neben dem Ehepartner auch die Eltern oder Geschwister des Erblassers, was mitunter zu unliebsamen Überraschungen führt.

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Unser Fachanwalt für Erbrecht ist Rechtsanwalt Christoph Wölki.

Er berät Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

  • umfassende Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
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Unser Fachanwalt für Erbrecht ist Rechtsanwalt Christoph Wölki.

Er berät Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

  • umfassende Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Das Testament

Möchten Sie in jedem Fall selbst entscheiden, was mit Ihrem Vermögen passiert, müssen Sie entsprechende Verfügungen treffen und diese in einem Testament festhalten. Dabei ist es durchaus ratsam, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, damit Formulierungen für die Verfügungen gefunden werden können, die Ihren Willen eindeutig wiedergeben.

Gerade im Erbrecht ist dies besonders wichtig, weil Sie später nicht mehr gefragt werden können, was Sie mit bestimmten Formulierungen gemeint haben.

Was den Inhalt der letztwilligen Verfügung betrifft, so nehmen wir uns Zeit, Ihre Wünsche zu ermitteln und diese festzuhalten. Haben Sie noch keine Vorstellung, was eigentlich geregelt werden sollte, so verschaffen wir Ihnen diesbezüglich den nötigen Überblick.

Das Erbe

Haben Sie eine Erbschaft gemacht, gehören Sie zu den Erben und ist es in Ihrem Fall bereits zu einem Konflikt unter den Hinterbliebenen gekommen, vertreten wir Sie in dieser Auseinandersetzung zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Wenn Sie als Erbe Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sind, ist auch oft eine Vertretung notwendig.

Wenn Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung dieses Anspruchs.

Alle notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen im Rahmen des Erbrechts können Sie unserem Notariat vornehmen lassen.

Kontakt

Wir sind für Sie da!

030 / 883 70 30
kontakt@anwalt-berlin.net