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Erbschein beim Notar beantragen

Oft ist es schwer, kurzfristig Termine beim Nachlassgericht für die Beantragung eines Erbscheins und die für die Erteilung des Erbscheins notwendige Abgabe einer eidessstattlichen Versicherung zu erhalten. Den eigentlichen Erbscheinsantrag kann man zwar auch ohne Zuhilfenahme des Nachlassgerichts oder eines Notars stellen, nicht jedoch die eidesstattliche Versicherung.

Die Terminsstände vieler Amtsgerichte liegen bei mehreren Monaten, auch wenn es oftmals dringend notwendig ist, kurzfristig über das Konto des Erblassers oder eine Immobilie zu verfügen.

Sie erhalten bei uns in der Regel Termine deutlich kurzfristiger (wenige Tage/Wochen). Sie können per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen und den Fall kurz schildern. Wir wenden uns dann mit den noch ergänzend benötigten Informationen und Unterlagen an Sie.

Die Kosten, die vom Wert abhängen, sind beim Notar und beim Nachlassgericht gleich mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die beim Notar zusätzlich anfällt.

Kontaktieren Sie uns

Telefon: 030 / 883 70 -39
Notar Christoph Wölki: kontakt@anwalt-berlin.net

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