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Immobilienrecht

Das Recht rund um die Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den wirtschaftlich bedeutendsten Angelegenheiten. Im Zusammenhang mit ihrem Erwerb, ihrem Besitz und ihrer eventuellen Veräußerung oder Vererbung ergeben sich oftmals eine Vielzahl von Fragen, die anwaltlicher Vertretung bedürfen. Die Immobilie ist einer der wichtigsten Bestandteile der wirtschaftlichen Betätigung.

Das Immobilienrecht oder auch Grundstücksrecht umfasst Regelungen, welche die Immobilie und das Recht der Grundstücke, wie es in den Vorschriften der §§ 873 – 902 BGB geregelt ist, zum Gegenstand haben.

Die Vorschriften, die sich mit dem Immobilienrecht außerdem befassen, entstammen aber auch sehr unterscheidlichen Rechtsgebieten des Zivilrechts mit Schnittstellen beispielsweise Steuer- oder Baurecht. Das Immobilienrecht gibt es also nicht als eine in sich geschlossene Kodifizierung.

Eine Immobilie beschränkt sich für den Eigentümer üblicherweise nicht nur darin, sie zu besitzen, sondern sie zu nutzen, umzugestalten oder als Sicherungsmittel für die Finanzierung zu verwenden.

Ob es das Familienheim ist, die Eigentumswohnung, ein Miethaus oder einfach nur eine Grundstücksfläche – in allen Konstellationen ergeben sich vielfältige Fragen, die oft juristischer Unterstützung bedürfen.

Die Fachanwaltschaften Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht liegen naturgemäß sehr dicht am Immobilienrecht.
Da Grundstückskaufverträge der notariellen Beurkundung bedürfen, hat der Notar regelmäßig mit Vorgängen, Grundstücke betreffend, zu tun.

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