Skip to content

Familienrecht

Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind u.a.:
Beratung vor und nach der Eheschließung (Eheverträge), Fragen des Unterhalts: Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige, Ehegattenunterhalt, Ehescheidung, einverständlich oder streitig, und damit im Zusammenhang stehende Fragen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht.

Bei Beratungsbedarf informieren wir Sie gern im Rahmen eines eingehenden Gespräches kurzfristig nach vorheriger Terminabsprache mit unserem Büro.

An den Anfang scrollen