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Ihr ADAC Vertragsanwalt in Berlin – Andreas Herzberg

adac-vertragsanwaltRechtsanwalt Andreas Herzberg ist ADAC-Vertragsanwalt und damit ausgewiesener Experte im Verkehrsrecht. ADAC-Mitglieder werden kostenlos in allen verkehrsrechtlichen Fragen beraten.
Selbstverständlich können wir Sie aber auch dann, wenn Sie kein ADAC-Mitglied sind, vertreten.
  • Regulierung von Unfallschäden
  • Vertretung in Bußgeldangelegenheiten (z.B. Verkehrsampelverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, alle sonstigen Verkehrsverstöße, Messungen durch Blitzanlagen und Radar),
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren wie z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis bei Punktebelastung, Vertretung bei Fahrtenbuchauflagen, Anordnung MPU (medizinisch-psychologisches Gutachten),
  • Auseinandersetzungen mit Versicherungen,
  • Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren (Unfallflucht, Nötigung, Fahren in fahruntauglichem Zustand, fahrlässige Körperverletzung),
  • Beratung in allen mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zusammenhängenden Fragen.

Handlungsempfehlungen bei:

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder bereit den Bußgeldbescheid erhalten haben, senden Sie ihn bitte schnellstmöglich per Fax (030 / 883 20 35) oder E-Mail (mail@anwalt-berlin.net) an unser Büro , wir veranlassen dann die Akteneinsicht und regeln das Notwendige. Wir raten in aller Regel davon ab, selbst eine Stellungnahme gegenüber der Ermittlungsbehörde abzugeben. Bitte beachten Sie, dass nach Zugang eines Bußgeldbescheides eine zweiwöchige Einspruchsfrist läuft.

Für den telefonischen Erstkontakt rufen Sie uns an: 030 / 883 70 -39

Solten Sie einen Verkehrsunfall gehabt haben, bestehen Sie nach Möglichkeit unbedingt auf polizeilicher Unfallaufnahme. Achten Sie darauf, dass zeugen namentlich erfasst werden.

Nehmen Sie anschließend mit unserem Büro Kontakt auf.
Telefon: 030 / 883 70 -39
Fax: 030 / 883 20 35
E-Mail: kontakt@anwalt-berlin.net

Wir können Ihnen geeignete Sachverständige benennen und kümmern uns um die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie es wünschen, vereinbaren Sie mit uns einen Besprechnungstermin, es ist aber auch eine Kommunikation ausschließlich per E-Mail möglich. Wir passen uns Ihren Wünschen an.

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